In Deutschland fallen pro Jahr ca. 275 Mio. Tonnen mineralischer Abfälle an, von denen der weit überwiegende Teil (ca. 80 %) aus dem Baubereich stammen.
Seit mehreren Jahren wird die sogenannte Mantelverordnung vorbereitet, die bundeseinheitliche Regelungen für eine ökologisch verträgliche Verwertung dieser mineralischen Abfälle (dazu gehören auch Böden) regeln sollte. Ab 3.09.2020 werden im Bundesrat die Beratungen zur Mantelverordnung fortgesetzt.
Nach Auffassung des Hauptverbandes des Deutschen Bauindustrie e.V. ist in diesem Zusammenhang zu beklagen, dass die Mantelverordnungen bisher keine geeigneten und in der Praxis umsetzbaren Regelungen in Bezug auf die Entsorgung der anfallenden mineralischen Bauabfälle vorsieht, die jedoch den überwiegenden Teil der anfallenden Abfälle ausmachen. Der Fokus liege immer wieder auf weniger wichtigen Themen, wie z. B. den Entsorgungswegen für Schlacken aus Stahlwerken oder Material aus Kupferhütten bzw. Aschen, die in Kohlekraftwerken entstehen. Diese Themenkreise sind gemessen am Volumen indes von untergeordneter Bedeutung.
Bei Verabschiedung der Mantelverordnung ist zu befürchten, dass der Anteil der verwerteten Baustoffe abnehmen wird und in der Folge einer Deponierung zugeführt werden muss.
ZMUDAbernhard schließt sich der Kritik des Bauindustrieverbandes an. Seit Jahren ist bekannt, dass die Deponien in Deutschland, besonders im nördlichen Teil des Landes, völlig überlastet sind, wenige Kapazitäten bestehen und in den nächsten Jahren erhebliche Engpässe drohen. Schon jetzt hat sich ein Abfalltourismus entwickelt, der ökologisch abträglich ist und die Entsorgungs- sowie Baukosten in die Höhe treibt. Vor diesem Hintergrund wäre zu erwarten, dass die Marktlage im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Mantelverordnung hinreichend berücksichtigt wird und sich die Regelungen der Mantelverordnung gezielt auf die mineralischen Abfälle aus der Baubranche konzentrieren. Es bleibt nur zu hoffen, dass in den Beratungen die Gewichtung der relevanten Themen neu strukturiert wird und brauchbare Regelungen Eingang in das Regelwerk der Mantelverordnung finden.
Michael M. Zmuda, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht