Köpfe
Benjamin Bernhard
Rechtsanwalt
Sprachen: deutsch, englisch
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam mit dem Rechtssprache-Zertifikat im anglo-amerikanischen Recht. Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht. Seit 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. Von September 2007 bis Januar 2011 war Herr Bernhard bei HFK-Rechtsanwälte LLP in Berlin tätig. Im Februar 2011 trat Herr Bernhard als Rechtsanwalt in die Kanzlei Wollmann & Partner mbB ein; zwischen 2017 und 2020 kehrte er mit dem Schwerpunkt Gesellschafts- und Wirtschaftsstrafrecht zu HFK-Rechtsanwälte LLP zurück. Seit Juli 2020 Gründungspartner der Kanzlei ZMUDAbernhard Rechtsanwälte.
- Verteidigung und Vertretung von Mandanten in wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere in Untreue- und Betrugsfällen sowie in Strafsachen im Bereich des Arbeitgeber-, Kapitalmarkt- und Baustraf- und Bauordnungswidrigkeitenrechts;
- Beratung von Klienten in Compliance-Fragen;
- Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten;
- Beratung von Existenzgründungen mit Schwerpunkt auf Unternehmensstruktur und Joint-Venture-Verträgen;
- Beratung und Vertretung bei Investorengesprächen;
- Beratung und Vertretung in Strukturierungsfragen und Übertragungen im Bereich der erneuerbaren Energien
- Vertragsgestaltung und -entwurf;
Michael M. Zmuda
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sprachen: deutsch, englisch, polnisch
Studium an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt Oder. Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin. 2010-2011 Rechtsanwalt bei der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten im Bereich des Immobilienwirtschaftsrechts. Von 2012-2015 als Rechtsanwalt in der Kanzlei Wollmann & Partner und von 2015-2020 als Rechtsanwalt und Partner bei HFK Rechtsanwälte tätig. Seit Juli 2020 Gründungspartner der Kanzlei ZMUDAbernhard Rechtsanwälte.
- Umfassende Beratung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Rahmen der projektbegleitenden Rechtsberatung bei mittleren und Großbauprojekten im Bereich Infrastruktur, Anlagen und Wohnungs- und Wirtschaftsbau [Hoch- und (Spezial-)Tiefbau]
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern in allen Belangen des Privaten Baurechts wie z.B. der Abwehr bzw. Durchsetzung von Nachtragsforderungen, Ansprüchen aus gestörtem Bauablauf oder Mängelansprüchen.
- Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung von Honorarforderungen sowie der Abwehr von Haftungsansprüchen.
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung, insbesondere Erarbeitung individueller, maßgeschneiderter Vertragsmodelle und Beratung von Auftraggebern/Auftragnehmern bei der Ausschreibung und Verhandlung von Bau- und Architektenverträgen.
- Beratung und Vertretung von Auftraggebern und Auftragnehmern im Bereich der Prozessführung an allen Landgerichten und Oberlandesgerichten, insbesondere auch im Bereich der Beweissicherung
- Begutachtung komplexer baurechtlicher Fragestellungen, insbesondere zur Begründetheit von Nachtragsansprüchen aus zusätzlichen und/oder geänderten Leistungen bzw. aus Bauablaufstörungen im Rahmen komplexer Bauverträge.
- Beratung von Unternehmen und Investoren bei grenzüberschreitenden Vorhaben zwischen Polen und Deutschland, insbesondere bei struktureller Implementierung baurechtlicher Anforderungen an Dokumentation, Abrechnung und Anspruchs- bzw. Beweissicherung.
- Jahrelange Erfahrung sowohl in der baurechtlichen Rechtsberatung sowie der Baupraxis und daher exzellente Expertise bei rechtlich wie bautechnisch anspruchsvollen und komplexen Sachverhalten
Veröffentlichungen
- Zmuda, Europäisches Bauproduktenrecht, Neue Haftungsrisiken für Planer und Bauunternehmer nach Wegfall der Ü-Kennzeichen?, BauR 2018, 1165
- Zmuda/Bschorr, Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in einem Bauvertrag i.S. des § 7 Abs. 9 VOB/A, BauR 2014, 10.