Spektrum
Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung von Architekten- und Ingenieurbüros sowie von gewerblichen Investoren und privaten Bauherren im Bereich des Architektenrechts. Wir beraten sowohl Fachplaner als auch Generalplaner von der Gestaltung der Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträge über die Planungsphase bis hin zum Projektabschluss in allen Belangen der Gebäude- Tragwerks- sowie der Haustechnikplanung. Mit unserer Erfahrung können wir in der Projektarbeit rechtliche Risiken und daraus resultierende wirtschaftliche Belange frühzeitig erkennen und gestaltend beraten. Unser Ziel ist es, einen effizienten und wirtschaftlichen Planungsprozess sicherzustellen, wobei ein zentraler Fokus auf der Schnittstellenkoordination der am Planungsprozess Beteiligten liegt. Unsere Beratung berücksichtigt Regularien der HOAI, moderne Vertragsgestaltungen wie z.B. Kooperationsverträge sowie die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
Die Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungen ist öffentlich-rechtlich im Detail normiert. Fehler bei Genehmigungsverfahren bzw. bei der Umsetzung können schwerwiegende Folgen haben, insbesondere wenn der Rahmen des nach Gesetz rechtlich Zulässigen oder konkrete behördliche Auflagen nicht beachtet werden und dadurch Dritte in ihren schutzwürdigen Belangen tangiert werden.
Wir unterstützen Sie bei allen Antragsverfahren zur Erteilung einer Bau- oder Nutzungsgenehmigung, in Bezug auf Bauordnungsverfügungen (Abrissverfügungen oder Nutzungsuntersagungen) und führen für Sie bei Bedarf Widerspruchsverfahren durch. Wenn es einmal notwendig ist, reichen wir für Sie auch Klagen ein oder stellen die erforderlichen Eilanträge (§ 80/§ 123 VwGO), sodass Sie gegenüber den Behörden Ihre Rechte effizient durchsetzen können.
Wir begleiten unsere Mandanten im Bereich gesellschaftsrechtlicher Themenstellungen, über das Stiftungsrecht bis hin zur Nachfolgeplanung. Um langfristige Wertschöpfungsvorteile für unsere Mandanten zu erzielen, arbeiten wir mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten international zusammen.
Unter Gesellschaftsrecht werden zusammenfassend alle Fragen verstanden, die sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden, beschäftigen. Für uns beginnt eine gesellschaftsrechtliche Beratung mit der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung Ihrer Idee; wir begleiten Sie durch alle Schritte der Gründung, über Finanzierungsrunden mit der Erweiterung Ihres Gesellschafterkreises bis hin zu Fragen des Exits. Von der Idee über das Start-Up bis zum Konzern begleitet Sie ZMUDAbernhard durch alle Stufen eines erfolgreichen Unternehmens.
Investitionen in Immobilien bleiben weiterhin ebenso gefragt wie risikobehaftet. Wir erstellen daher nicht nur Immobilienkaufverträge oder prüfen solche, auch während der Projektentwicklung und nach der Transaktion stehen wir Ihnen in allen Fragen rund um die Immobilie als spezialisierte Anwälte zur Verfügung. Von Baugenehmigungsverfahren, Denkmalschutzanfragen über alle Belange zum Aus- und Umbau einer Immobilie bis hin zur Begleitung in allen WEG-rechtlichen Belangen stehen wir Ihnen mit Expertise zur Seite.
Die Realisierung eines Bauvorhabens ist komplex. Eine Vielzahl Beteiligter, gegenläufige Interessen sowie diverse Schnittstellen zwischen Bautechnik, Recht und kaufmännischen Aspekten erfordern eine versierte und ganzheitliche Beratung. ZMUDAbernhard berät in allen Zyklen des Bauprozesses mit einem klaren Fokus auf konfliktfreie und effiziente Umsetzung.
Dazu gehören:
- Vertragsgestaltung
- Claim- und Anticlaim-Management im Zusammenhang mit Nachträgen aufgrund geänderter oder zusätzlicher Leistungen,
- Beratung im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Umfang des Bausolls bzw. Abgeltungsumfang der vertraglich vereinbarten Vergütung
- Sicherung/Abwehr baubetrieblicher Mehrforderungen wegen gestörter bzw. verzögerter Bauabläufe
- Beratung im Zusammenhang mit der Abnahme der Werkleistung
- Beratung im Zusammenhang mit der Ausübung von Kündigungsrechten
- Beratung im Zusammenhang mit der Abrechnung, insbesondere bei gekündigten Bauverträgen
- Geltendmachung/Abwehr von Mängelrechten
Für uns sind rechtliche Aspekte Instrumente, die zur Verfolgung wirtschaftlicher Interessen unserer Mandanten eingesetzt werden. Wir haben daher stets im Blick, welche Ziele verfolgt werden und bewerten für Sie Chancen und Risiken.
Mit Ihren Verträgen legen Sie die Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Umso wichtiger ist es bereits bei der Erstellung von Verträgen, Ihre individuellen Bedürfnisse rechtswirksam zu integrieren und das Risiko von Missverständnissen, die oft in langwierigen Gerichtsprozessen enden, zu minimieren. Auch die Prüfung bestehender Verträge erfordert stets besondere Sorgfalt, denn hier verstecken sich oft überlesene Details in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Ausgang einer rechtlichen Auseinandersetzung erheblich beeinflussen können. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Contract Risk Management, stets orientiert an rechtssicheren und wirtschaftlichen Lösungen.
ZMUDAbernhard hat sich der Nachhaltigkeit verschrieben. Insofern liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch in der Beratung von Investoren und Privatpersonen im Bereich der Erneuerbaren Energien, insbesondere Wasserstoff und Photovoltaik. Wir unterstützen Sie sowohl beim Erwerb von Projektrechten als auch bei der rechtssicheren Ausgestaltung der Gestattungs-, Kauf- sowie Bauverträge.
An der Schnittstelle von BWL und Recht erarbeiten wir mit Ihnen Lösungen, wie Sie die Anforderungen moderner Compliance nicht nur sicher in Ihrem Unternehmen integrieren, sondern dabei weder Entscheidungsprozesse verzögern, noch die nötige Flexibilität Ihres Unternehmensalltags verlieren. Dabei liegt unser Fokus stets auf der Vermeidung von Straftaten aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts sowie des Insolvenzrechts.
Das Private Baurecht wird neben dem Werkrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und der VOB/B von einer Reihe von zivilrechtlichen wie öffentlich-rechtlichen Regelwerken beherrscht, die bisweilen wenig Beachtung finden, indes im Einzelfall mit erheblichen finanziellen und rechtlichen Risiken einhergehen. Die Vorschriften sollten bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt und im Rahmen der Bauabwicklung Beachtung finden. Das sind u.a. folgende Themenkreise:
- Umgang mit Baugeldern (Forderungssicherungsgesetz)
- Beauftragung sogenannter Freelancer (Scheinselbständikeit/Ansprüche der Rentenversicherung auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen/Haftung des Geschäftsführers)
- Beitragszahlungen an die SOKA Bau
- Beitragszahlungen an die BG-BAU
- Mindestlohnzahlungen nach dem Mindestlohngesetz
- Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes
- Folgen von Schwarzarbeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Bauversicherung
- Gestellung von Sicherheiten
ZMUDAbernhard berät Sie zu diesen Themen kompetent und mit der notwendigen Erfahrung. Die Praxis zeigt, dass die oft als „Beiwerk“ behandelten Themen des Nebenbaurechts für eine erfolgreiche Projektabwicklung – insbesondere in wirtschaflticher Hinsicht – von zentraler Bedeutung sein können.